Änderungen und Neues 2024

Gute Nachrichten:

Um die Unfallzahlen und die Zahl der Verunglückten weiter zu reduzieren, schreibt die EU viele weitere Assistenzsysteme verpflichtend vor. Einiges kennen wir schon. Fahrzeuge, die ab diesem Jahr eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrzeugbundesamt bekommen, verfügen automatisch über eine Vielzahl an technischen Helfern. Assistenzsysteme wie ein Unfalldatenschreiber (Blackbox), intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Notbremslicht, einen Müdigkeitswarner ebenso wie Notbrems-, Rückfahr- und Notfall-Spurhalteassistent werden zur Pflicht. Bis auf die Blackbox dienen alle Systeme dazu, das Fahren sicherer zu machen. Aus Flugzeugen ist es uns schon lange ein Begriff: Die Blackbox. Und die kommt jetzt auch ins Auto. Ab dem 07. Juli 2024 müssen (fast) alle neu zugelassenen Fahrzeuge über einen EDR – Event Data Recorder – verfügen. Fast, weil es vorerst nur Fahrzeuge betrifft, die für die Personenbeförderung mit maximal 8 Sitzplätzen verfügen oder Fahrzeuge die zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen zugelassen sind. Die restlichen Fahrzeugklassen ziehen zum 07.07.2026 bzw. 07.01.2029 nach. Vorgeschrieben wird die Box von einer EU-Verordnung und funktioniert so:

Der Recorder ist meistens im Airbag-Steuergerät verbaut und liefert relevante Daten für die Zeit kurz vor und nach einem Unfall. Dazu zählen u. a.:

– Geschwindigkeit
– Motordrehzahl
– Lenkwinkel
– Airbag-Status (ausgelöst oder nicht?)
– Daten aus den aktiven Sicherheits- und Unfallvermeidungssystemen – waren die Passagiere angeschnallt?

Diese Informationen sollen die bessere Rekonstruktion eines Unfalls ermöglichen. Allerdings muss der Autofahrer der Übermittlung der gespeicherten Daten zustimmen – es sein denn, ein Gericht verpflichtet ihn zur Herausgabe. Der EDR zeichnet immer auf, verwirft die Daten aber nach einer unfallfreien Fahrt automatisch. Die Speicherung erfolgt ausschließlich im Fahrzeug. Über eine Video- oder Mikrofonfunktion verfügt das Gerät nicht.

Eine weitere sinnvolle Vorgabe ist die Schnittstelle, die ab jetzt jedes Fahrzeug haben muss, um später einen sogenannten „Alcolock“ nachrüsten zu können. Dieses Gerät verhindert das Starten des Wagens, wenn ein zu hoher Atemalkoholgehalt gemessen wird. Es ist damit zu rechnen, dass der Alcolock über kurz oder lang auch zu einer gesetzlichen Pflicht wird.

Verboten sind ab Oktober 2024 Winter- und Ganzjahresreifen, die ausschließlich die Kennzeichnung M+S haben. Das steht für „Mud and Snow“ was bei uns umgangssprachlich als „Matsch und Schnee“ bezeichnet wird. Haben die Reifen eine Doppelkennzeichnung, also das M+S und das Alpine-Symbol, können sie weitergefahren werden. Das neue Piktogramm zeigt einen Berg und eine Schneeflocke und kennzeichnet die Reifen als wintertauglich. Schon seit längerem werden Reifen, die nur ein M+S- Symbol haben, nicht mehr produziert. Trotzdem dürften sie noch auf so manchen Felgen aufgezogen sein. Auch beim Kauf von gebrauchten Winterreifen sollten Sie darauf achten. Bei einer Kontrolle kann Sie das fehlende Piktogramm nämlich einen Punkt und 60 Euro kosten. Im Falle eines Unfalles könnte es bei unpassender Bereifung noch teurer werden.

Führerscheinumtauschpflicht – und wir sind immer noch nicht durch! Ab dem 19.01.2024 sollten die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 deren Führerscheine bis 31.12.1998 ausgestellt wurden, ihre umgetauscht haben. Übrigens begeht man keine Straftat wenn man noch mit dem „alten Lappen“ unterwegs ist – kostet aber trotzdem 10 Euro im Falle einer Kontrolle.

Wenn jemand eine Reise tut….. Wer mit seinen Kindern dieses Jahr in Nicht-EU-Länder reisen möchte, sollte sich frühzeitig um einen gültigen Kinderreisepass kümmern. Diese waren bislang für Kinder unter 12 Jahren unbegrenzt gültig. Ab sofort sind aber reguläre Reisepässe mit Chip Pflicht. Chips enthalten u. a. elektronische Sicherheitsmerkmale, die leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Ab dem sechsten Lebensjahr werden die Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich auf diesem Chip gespeichert. Die Kosten belaufen sich hierbei auf 37,50 Euro. Positiv: Der Aufwand um die jährliche Neubeantragung fällt weg, da er nun für sechs Jahre gültig ist. Wer sich zu spät um die rechtzeitige Ausstellung des Reisepasses kümmert, kann sich bei der Vertretung des jeweiligen Reiselandes erkundigen, ob die Behörden vor Ort den alten Kinderpass noch anerkennen. Viele Staaten bieten hier Kulanzregelungen an.