Die Umweltzone in München gilt seit dem 01. Februar 2023. Betroffen von dem Fahrverbot sind Diesel der Schadstoffklasse 4 oder schlechter. Ab Oktober 2023 sind evtl. auch Diesel der Schadstoffklasse 5 ausgesperrt! Das Verbot gilt innerhalb des Mittleren Rings sowie der Ring selbst, außer die Brudermühlbrücke!

Natürlich gibt es zahlreiche Ausnahmen: Einsatz- und Rettungsfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär, schwerbehinderte Menschen, sowie deren Fahrer, Sozial- und Pflegedienste, Anwohner, Gewerbetreibende und der dazu gehörige Lieferverkehr, Motorräder – auch dreirädrige – und Oldtimer mit H-Kennzeichen haben freie Fahrt.

Wichtig:
Die Zahl 4 und die grüne Farbe auf der Umweltplakette sagen nichts über die Schadstoffklasse aus. Dieselfahrzeuge, die nach dem 01.09.2015 erstmals zugelassen wurden, erfüllen mindestens die Abgasnorm 6.

Die Schadstoffklasse Ihres Autos finden Sie im Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil 1
Bei Zulassungen bis 01.10.2005 in Zeile 14 die letzten beiden Ziffern im Feld Schlüsselnummer zu 1
Bei Zulassungen ab 01.10.2005 schauen Sie unter Punkt 14.1.

Damit liegt es in der eigenen Verantwortung sich vor Fahrbeginn zu erkundigen, wo in welchen Städten Umweltzonen eingerichtet sind. Diese sind durch entsprechende und meist nicht zu übersehende Schilder gekennzeichnet. Kontrollen wird es geben. Die Polizei z. B. kann die Schadstoffklasse über das Kennzeichen abrufen. Ein Verstoß kostet 100 Euro, dazu kommen Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro.

Wann kommt die blaue Plakette?
Vorerst gar nicht! Allerdings ist die Plakette sowieso unabhängig von Fahrverboten. Diese zu verhängen ist nicht Sache des Bundes, sondern liegt im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder, Städte und Kommunen.
Falls Sie sich fragen, ob umrüsten eine Alternative ist: Wenn Sie nicht täglich mit Ihrem Auto in die Stadt müssen, steht der Nutzen in keinem Verhältnis zu Aufwand und Kosten. Sind Sie sich unsicher, fragen Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens.